Bundesgerichtshof erklärt auf Haftgrund der Fluchtgefahr gestützte Abschiebungshaft nach derzeitiger Rechtslage für unzulässig

Recht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützte Abschiebungshaft von Ausländern zur Sicherung von Überstellungsverfahren in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wegen Verstoßes gegen die Dublin-III-Verordnung nach derzeitiger Rechtslage für unzulässig erklärt.

LKT Rundschreiben 2014-317: Ausländerrecht [PDF-Dokument: 49 kB]

05.08.2014